Register - Arbeiterkammer | Arbeiterkammer
Für Beschäftigte in den Gesundheitsberufen Vorübergehender Entfall der Registrierungspflicht. Die verpflichtende Registrierung vor Arbeitsantritt ist bis 31.März 2021 (längstens) nicht erforderlich.Während der Dauer der Pandemie dürfen in der Pflege und in den gehoben medizinisch-technischen Diensten jene Personen arbeiten, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen.